Waldpflegevertrag

Waldbesitzer die ihren Wald nicht, bzw. nicht mehr persönlich bewirtschaften können, bietet die FBG Waldpflegeverträge an.

  • Erstellen einer Jahresplanung
  • Ausschöpfen von staatl. Förderprogrammen
  • Kontrollbegänge bei Insektenkalamitäten und Katastrophenereignisse (Windwurf) mit Einleiten aller notwendigen Maßnahmen
  • Verkehrssicherungspflicht
  • Organisation der Holzernte, von Pflegemaßnahmen, Pflanzung oder Zaunbau

Interesse? Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Beratungstermin.